Verbindliche Gebühren durch die Stadt Langenhagen
Die jeweilige Festsetzung des Betreuungsentgeltes und des Entgeltes für Mittagessen durch die Stadt Langenhagen ist verbindlich und wird in der „Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kindertagesstätteneinrichtungen der Stadt Langenhagen“ zum Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres festgelegt.
Übersicht der Kosten
Elternbeiträge
Die Elternbeiträge betragen derzeit für Krippenplätze monatlich 225,– Euro zzgl. 50,– Euro Essensgeld.
Vereinsbeitrag
Ein monatlicher Vereinsbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein „Langenhagener Strolche“ e.V. in Höhe von 3,– Euro.
Frühstücksgeld
Per Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10.06.2016 beträgt das Frühstücksgeld monatlich 12,– Euro.
Früh-/ Spätdienst
Für den Frühdienst fallen 8 Euro und für den Spätdienst 14 Euro an.
Kinder ab 3 Jahre
Alle Kinder ab 3 Jahre müssen nur noch Essengeld, Vereinsbeitrag sowie bei Bedarf Früh- und Spätdienst bezahlen.