Verbindliche Gebühren durch die Stadt Langenhagen

Die jeweilige Festsetzung des Betreuungsentgeltes und des Entgeltes für Mittagessen durch die Stadt Langenhagen ist verbindlich und wird in der „Satzung über die Gebühren und die Benutzung der Kinder­tagesstätten­einrichtungen der Stadt Langenhagen“ zum Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres festgelegt.

Übersicht der Kosten

Elternbeiträge

Die Elternbeiträge betragen derzeit für Krippenplätze monatlich 225,– Euro zzgl. 50,– Euro Essensgeld.

Vereinsbeitrag

Ein monatlicher Vereinsbeitrag für die Mitgliedschaft im Verein „Langenhagener Strolche“ e.V. in Höhe von 3,– Euro.

Frühstücksgeld

Per Beschluss der Mitglieder­ver­sammlung vom 10.06.2016 beträgt das Frühstücksgeld monatlich 12,– Euro.

Früh-/Spätdienst

Für den Frühdienst fallen 8 Euro und für den Spätdienst 14 Euro an.

Kinder ab 3 Jahre

Alle Kinder ab 3 Jahre müssen nur noch Essengeld, Vereinsbeitrag sowie bei Bedarf Früh- und Spätdienst bezahlen.